Das Referendum gegen das BÜPF ist gestartet. Nun bleiben 100 Tage Zeit, um die benötigten 50’000 Unterschriften zusammenzukriegen. Die Alternative Linke unterstützt das Referendum gegen das BÜPF selbstverständlich. Unterschreibe auch du noch heute!
Das BÜPF, ausgeschrieben „Bundesgesetz betreffend der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs“, weitet die Überwachungsrechte der Sicherheitsbehörden erheblich aus. Die Vorratsdatenspeicherung wird ausgeweitet und neu sollen mit diesem Gesetz der Einsatz von Staatstrojanern sowie IMSI-Catchern, die ein erfassen von allen Handybenutzern in einem bestimmten Umkreis ermöglichen, explizit erlaubt werden. Der dazu aufgelegte Strafkatalog, bei denen solch eine Überwachung erlaubt sein soll ist weit gefasst und ein wirksames Aufsichts- oder Beschwerderecht über Tätigkeit und Anordnungen des Überwachungsdienst BÜPF existieren nicht.
Vorratsdatenspeicherungspflicht auch für Vereine und Privatpersonen
Bereits heute müssen Internet- und Mobilfunkanbieter Verbindungsdaten bis zu sechs Monate zurück den Strafverfolgungsbehördern liefern können (Vorratsdatenspeicherung). Auch wenn eine Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung auf zwölf Monate vom Parlament wohl aus Angst vor diesem Referendum in letzter Minute noch aus der Vorlage gekippt wurde, wurde die Vorratsdatenspeicherung trotzdem merklich ausgeweitet: Neu müssen jegliche Anbieter von öffentlichen WLAN’s, Mail- und Chatservern diese Daten für sechs Monate speichern und auf Nachfrage Zugriff auf diese Daten gewähren. Diese Regelung betrifft neu nicht nur mehr grosse Internet- und Mobilfunkanbieter, sondern auch kleine Vereine, Privatpersonen oder Restaurants. Trotzdem ist diese Massnahme alles andere als zielführend, können doch Mailanbieter im Ausland mit einem solcher Regelung nicht belangt werden. Absurd in diesem Kontext ist auch, dass das Parlament darauf verzichtet hat, eine Speicherung der Vorratsdaten in der Schweiz vorzuschreiben.
Staatstrojaner als Sicherheitsgefahr
Auch explizit erlaubt werden mit dem neuen Gesetz Staatstrojaner, deren Einsatz sich bis anhin noch in einer rechtlichen Grauzone bewegt. Diese Software, die oftmals illegal eingekaufte Sicherheitslücken ausnützt, kann in fremde Computer und Mobiltelefone eindringen und den Benutzer dort komplett überwachen. Dabei bedient sich die Software unbekannter Sicherheitslücken, die genauso gut von bösartiger Software ausgenutzt werden kann. Für die Rechtfertigung eines Staatstrojanereinsatzes steht den Strafverfolgungsbehörden ein weit ausgelegter Deliktkatalog zur Verfügung. Nicht zielführend sind auch IMSI-Catcher, mit denen zum Beispiel bei Demonstrationen oder Fussballspielen ohne deren Mitwissen jegliche Handybenutzer erfasst und unter Generalverdacht gestellt werden können.
Unterschreibe heute noch das Referendum:
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Mehr Informationen unter:
– http://www.stopbuepf.ch