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Juli 30, 2024

Bei der Abstimmung zur Asylgesetzrevision scheint die Sache auf den ersten Blick klar. Die SVP missbraucht das Argument der angeblichen Gratisanwälte um Stimmung gegen Asylsuchende zu betreiben. Bei einer genaueren Analyse der Vorlage entpuppt sich diese jedoch als weitere Verschärfung des Asylgesetzes.
Kernpunkt der Revision ist die Abschottung der Asylsuchenden in Zentren des Bundes, in denen sie das ganze Verfahren durchlaufen sollen. Die Bewegungsfreiheit wird dadurch eingeschränkt und der Kontakt mit der Bevölkerung erschwert. Forderungen, welche die Umzäunung dieser Zentren oder das Tragen von Fussfesseln beinhalten, stehen bereits im Raum.
Dies soll hauptsächlich der Beschleunigung der Verfahren dienen. Dass das teilweise jahrelange Warten auf einen Entscheid menschenunwürdig ist, dürfte unbestritten sein. Doch die Länge der Verfahren wird aktuell eher durch den Mangel an Bearbeitenden beim Bund verzögert. So werden Gesuche von Asylsuchenden aus „sicheren Drittstaaten“ prioritär behandelt, Menschen aus Syrien hingegen warten lange bis ihr Gesuch bearbeitet wird.
Beschleunigt werden sollen die Verfahren zudem durch eine Kürzung der Beschwerdefristen von dreissig auf sieben Tage. Dies ist angesichts der oftmals schwierigen psychischen Verfassung der Asylsuchenden äusserst fragwürdig. Im Gegenzug erhalten die Asylsuchenden eine Rechtsberaterin oder einen Rechtsberater, die jedoch vom Bund und über eine Fallpauschale bezahlt werden. Ob diese Unterstützung nicht der nächsten Asylgesetzverschärfung zum Opfer fällt, darf zudem bezweifelt werden.
Beim bisherigen Testbetrieb des neuen Verfahrens sind 32% der Asylsuchenden untergetaucht. Viele davon bleiben unter prekären Umständen als Sans-Papiers in der Schweiz. Auf deren Buckel kann und wird die SVP weiterhin Hetze betreiben, die Revision wird ihre Propagandamaschinerie mit weiterem Zündstoff versorgen.
Versuchen wir diesen Teufelskreis zu durchbrechen und der Rechten die Deutungshoheit über die Asyldiskussion wieder streitig zu machen. Das Opfern von Menschenrechten hingegen kann keine linke Strategie sein.
Deshalb am 5. Juni: Nein zur unmenschlichen Asylgesetzrevision.

Martin Jucker, AL Winterthur

Mit dem offiziellen Gründungskongress vom 29. Mai 2010 konstituiert sich “La Gauche – Alternative Linke – La Sinistra” offiziell als neue politische Kraft auf eidgenössischer Ebene.

Der gewählte Vorstand setzt den Dialog mit allen antikapitalistischen und ökosozialistischen Kräften des Landes fort, mit dem Ziel, sie zusammenzuführen und mittelfristig eine gemeinsame Partei oder Bewegung aufzubauen, die demokratisch strukturiert ist und verschiedene Strömungen zulässt. Die lokalen Mitglieder von “La Gauche / Alternative Linke / La Sinistra” organisieren in jedem Kanton Versammlungen, um diese Perspektive voranzutreiben.

Regionale oder kantonale Gruppen können sich als Sektion konstituieren unter der Bedingung, dass in der Region keine anderen Gruppierungen der radikalen Linken bestehen. Ist dies der Fall, nimmt der Vorstand mit den verschiedenen Beteiligten Kontakt auf und sucht eine Lösung, die es erlaubt, die Kernanliegen unserer
Einheitsbewegung voranzubringen.

Doppelmitgliedschaften sind weiterhin möglich, bis zu einem anders lautenden Beschluss an einem der nächsten Kongresse. Mitglied von “La Gauche / Alternative Linke / La Sinistra” können nur Einzelpersonen werden.

Der Mitgliederbeitrag beträgt 50 Franken pro Jahr, bzw. 25 Franken für Arbeitslose, Lehrlinge, Studierende sowie IV- und AHV-BezügerInnen.

Energiegesetz

JA

Die Energiestrategie bringt den Ausstieg aus der Atomenergie. Dazu soll die  Energieeffizienz verbessert und sollend die erneuerbaren Energien gefördert werden. Das umfangreiche Gesetz ist ein akzeptabler Kompromiss, auch wenn es nicht alle Forderungen erfüllt und auch fragwürdige Bestimmungen enthält.